Teilnahmebedingungen


  1. Allgemeines

    1. Veranstalter

      Veranstalter der Vereinsförderaktion: „Regionalförderung“ ist die Kreissparkasse Birkenfeld (Birkenfelder Landesbank), Auf der Idar 2, 55743 Idar-Oberstein.
    2. Kreissparkasse Birkenfeld und ehrenamtliches Engagement

      Die Sparkasse setzt sich in ihren Regionen für soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit ein. Ihr gesellschaftliches Engagement eröffnet möglichst vielen Menschen die wirtschaftliche und soziale Teilhabe.
    3. Ziel der Regionalförderung

      Seit mehr als 175 Jahren versteht die Kreissparkasse Birkenfeld die Förderung des Gemeinwohls als ihren Auftrag: Sie fördert Vereine, Initiativen und soziale Einrichtungen, die wichtige Beiträge in allen Bereichen der Gesellschaft leisten.
    4. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit mit Projekten aus dem Geschäftsgebiet.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Förderkriterien

      Die Kreissparkasse Birkenfeld fördert keine politische Partei oder eine parteinahe Institution. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Kreissparkasse Birkenfeld schaden.
      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
      Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Birkenfeld (Kreis Birkenfeld, Stadt Kirn und VG Kirner-Land) einzusetzen.
    3. Bewerbung und Vergabe der Spenden

      1. Kosten

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.regionalfoerderung-ksk-birkenfeld.de. Dort muß die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende beschrieben werden. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist im Falle eines Spendenantrags beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden durch u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Kreissparkasse Birkenfeld. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht. Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
      3. Nutzung

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Kreissparkasse Birkenfeld übertragen. Außerdem wird der Kreissparkasse Birkenfeld das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Kreissparkasse Birkenfeld.
    4. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Vereine der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert.
      Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Konto.
      Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein, der Kreissparkasse Birkenfeld nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) und diese auf dem Postweg an die Kreissparkasse Birkenfeld zu übermitteln. Sollte die Förderung als Sponsoring abgewickelt werden, so ist der Kreissparkasse eine Rechnung zu erstellen mit Nachweis der erbrachten Leistung. Zahlung erfolgt nach erfolgter Leistung und nach Rechnungserhalt.
      Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die Kreissparkasse Birkenfeld vor, die Spende zurückzufordern.
  3. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Kreissparkasse Birkenfeld und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Regionalförderung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Kreissparkasse Birkenfeld im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
    Jeder Bewerber stellt die Kreissparkasse Birkenfeld – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Kreissparkasse Birkenfeld insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
    Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
    Die Kreissparkasse Birkenfeld kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  4. Datenschutz

    Die Kreissparkasse Birkenfeld und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der Kreissparkasse Birkenfeld unter www.regionalfoerderung-ksk-birkenfeld.de/privacy/ verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreissparkasse Birkenfeld die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Kreissparkasse Birkenfeld behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Kreissparkasse Birkenfeld, der Internetseite der Kreissparkasse Birkenfeld und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an info@ksk-birkenfeld.de gegenüber der Kreissparkasse Birkenfeld per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.
  5. Sonstiges

    Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  6. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.